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Sprechzeiten

Mo., Di., Do., Fr.
8 bis 12 Uhr

Mo., Di., Do.
14 bis 17 Uhr

Mittwoch
nach Vereinbarung

Hier finden Sie uns

Hauptpraxis:

Ärztehaus am Rotes
Kreuz Krankenhaus
Osterstraße 1a
28199 Bremen

Telefon: 0421/7930482-0
Telefax: 0421/7930482-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anfahrt:
Öffentliche Verkehrsmittel: Mit der Straßenbahn: Linien 4/5 – Rotes-Kreuz-Krankenhaus, Linie6 – Theater am Leibnizplatz

Zweigpraxis:

Ärztehaus am
Klinikum Bremen Mitte
St. Jürgen Straße 1a
28205 Bremen

Telefon: 0421/468800-0
Telefax: 0421/468800-6
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser verkehrsteilnehmer nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle) einer medizinischen Eignungsprüfung (verkehrsmedizinisches Gutachten) unterziehen. Ein Verkehrsmedizinisches Gutachten wird auch erforderlich, wenn Krankheiten, wie z. B. Schlaganfall, Hirnverletzungen, psychische Erkrankungen, Gedächtnisstörungen bis Demenz oder Epilepsie, die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Eine Meldepflicht besteht gegenüber der zuständigen Behörde zwar nicht, aber die Straßenverkehrsordnung weist auf die Pflicht hin, dass in solchen Fällen in „geeigneter Weise Vorsorge zu treffen“ ist. Ein weiterer Grund für ein verkehrsmedizinisches Gutachten ist ein evtl. notwendiger Umbau des Kraftfahrzeuges aufgrund körperlicher Einschränkungen, z. B. bei Rollstuhlpflicht oder Lähmungen. Wir führen sowohl freiwillige (vorsorgliche) Gutachten sowie auch die von der Verkehrsbehörde veranlasste Gutachten durch.

Ablauf:

Teilen Sie uns bitte den Grund der Begutachtung mit. Liegt Ihnen ein Schreiben der Führerscheinstelle vor, reichen Sie dieses Schreiben und ggf. Fremdunterlagen vom Fach- oder Hausarzt inkl. Laborparameter vor dem Untersuchungstermin in der Praxis ein, damit die Begutachtung exakt geplant werden kann und unnötige Untersuchungen – und damit zusätzliche Kosten – vermieden werden können. Bitte bringen Sie zur Begutachtung Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung mit. Der Umfang der Untersuchung hängt von der Fragestellung, dem Krankheitsbild und den benötigten apparativen Untersuchungen (EKG, EEG, Labor) ab und beläuft sich auf einen Betrag zwischen 250,00 € und 500,00 €. In einigen Fällen wird noch ein zusätzliches neuropsychologisches Gutachten mit Untersuchung z. B. von Aufmerksamkeit oder Konzentrationsfähigkeit nötig. Vereinbaren Sie bei unseren Sprechstundenhilfen einen Termin zur vorsorglichen oder veranlassten verkehrsmedizinischen Begutachtung. Alle Informationen zu Kosten, Anforderungen etc. können bereits telefonisch im Vorfeld geklärt werden.